Anworten auf die Wahlprüfsteine: Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!

Zu unseren Wahlprüfsteinen „Ein warmes Zuhause muss bezahlbar bleiben!“ liegen die folgenden Antworten vor:

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU)

Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

1. Stimmen Sie zu, dass die Preisanpassungsklauseln in den Wärmelieferungsverträgen zwischen Vermietern und Wärmeversorgern nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmepreise weit über den tatsächlichen und durchschnittlichen Energiekosten der Versorger liegen? Halten Sie es für erforderlich, dies gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2024 ergreifen? Unterstützen Sie die Forderung, dass die Preisgleitklauseln auf eine öffentlich einsehbare und von unabhängiger Stelle überwachte Liste beschränkt werden?

Antwort: Generell dürfen Heiz- oder Nebenkosten kein Vehikel sein, um Gewinne zu erzielen. Kosten fallen an und dürfen dann an Mieterinnen und Mietern weitergegeben werden, diese müssen sich aber strikt am Wirtschaftlichkeitsprinzip orientieren, damit die Menschen nicht überfordert werden. Kein Vermieter darf sich daran bereichern.
Bei Preisgleitklauseln, so wie Sie sie beschreiben, bin ich sehr kritisch. Was aus meiner Sicht nicht geht und gegebenenfalls auch gesetzlich unterbunden werden muss ist, dass ein Unternehmen Energie günstig einkauft und dann sehr viel teurer einem Vermieter in Rechnung stellt, der das seinerseits wieder Mieterinnen und Mietern auferlegt, die dann am Ende die Zeche zahlen müssen. Insofern ist die Bindung an die Gaspreisbörse nicht das Problem, sondern dass Vermieter bzw. der Contracting-Vertragspartner nicht verpflichtet sind, gegebenenfalls sehr viel günstigere Einkaufspreise anzusetzen. Hier muss der gesetzliche Rahmen gegebenenfalls nachgeschärft und das unterbunden werden.
Zudem muss Transparenz hergestellt sein, d. h Mieterinnen und Mietern müssen die grundlegenden Informationen erhalten können, um ihre Heizkostenabrechnung zu verstehen und überprüfen zu können.

2. Stimmen Sie der Forderung zu, dass Vermietungsunternehmen wie Vonovia Betriebskostenumlagen nicht allein mit Rechnungen konzernbeherrschter Tochterunternehmen begründen dürfen, sondern nur die nachweisbaren und tatsächlichen Kosten des Konzerns verlangen dürfen? Halten Sie es für erforderlich, dieses gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Bundestag ergreifen?

Antwort: Mieterinnen und Mieter sollen nur das zahlen müssen, wovon sie als Bewohner des Hauses auch tatsächlich profitieren. Sie müssen auch zu jeder Zeit nachvollziehen können, wofür welche Kosten entstanden sind und ob diese angemessen sind. Der Vermieter ist zwar grundsätzlich im Rahmen der Vertragsfreiheit frei zu wählen, wer zum Beispiel die Hausreinigung übernimmt oder die Energie liefert. Es darf aber nicht sein, dass der Vermieter einen mit ihm verbundenen oder sogar beherrschten Dienstleister zu deutlich überhöhten Preisen engagiert, sodass er an den Betriebskosten indirekt mitverdient. Der Vermieter muss stets für Transparenz und Wirtschaftlichkeit sorgen. Das ist bereits heute gesetzlich vorgeschrieben. Das kann und darf nicht durch bestimmte Vertragsgestaltungen oder die Beauftragung von konzerneigenen Dienstleistern umgangen werden.

3. Stimmen Sie zu, dass die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung in dem Sinne neu gefasst werden müssen, dass auf Dauer CO2 eingespart wird und die Kosten für die MieterInnen nicht höher liegen als bei konventioneller Beheizung?

Antwort: Das Prinzip der Kostenneutralität bei der Umstellung auf das Contracting wurde seinerzeit eingeführt, um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Kosten und wirtschaftlicher Überforderung zu schützen. Das Contracting selbst kann und soll eine effiziente, nachhaltige und CO2-einsparende Versorgung mit Energie ermöglichen. Das ist das gesetzliche Ziel, das im Einzelfall mitunter nicht ganz leicht zu verwirklichen ist. Ich bin skeptisch, insbesondere die Einsparung von CO2 bei der Umstellung auf Contracting verbindlich vorzuschreiben. In der Regel wird dies mit nochmals höheren Kosten und damit gegebenenfalls auch Belastungen für Mieterinnen und Mieter einhergehen. Die Grenze der Belastbarkeit ist an vielen Stellen aber bereits erreicht und/oder überschritten, was insbesondere die Proteste rund um das Heizungsgesetz der Ampel gezeigt haben.

4. Welche Vorschläge zur MieterInnenmitbestimmung bei der Wärmelieferung haben Sie?

Antwort: Instrumente zur Mitbestimmung beim Abschluss von Verträgen des Vermieters mit Dienstleistern einzuführen, sehe ich kritisch. Ich habe insbesondere auch private Kleinvermieter vor Augen, für die die Vermietung von einigen wenigen Wohnung ohnehin schon extrem kompliziert und bürokratisch ist. Wenn wir diese nicht vom Markt verdrängen wollen, etwa zugunsten großer Wohnungsunternehmen wie der Deutschen Wohnen, sollten wir die Vermietung nicht weiter erschweren. Eine Mitbestimmung im Stadium des Vertragsabschlusses oder der Vertragsgestaltung bedarf es zudem auch nicht, wenn das Wirtschaftlichkeitsprinzip gesetzlich nachgeschärft würde, das Ergebnis also stimmt.


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin

Andreas Audretsch, Canan Bayram, Stefan Gelbhaar, Renate Künast, Lisa Paus, Nina Stahr, Hanna Steinmüller

1. Stimmen Sie zu, dass die Preisanpassungsklauseln in den Wärmelieferungsverträgen zwischen Vermietern und Wärmeversorgern nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmepreise weit über den tatsächlichen und durchschnittlichen Energiekosten der Versorger liegen? Halten Sie es für erforderlich, dies gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2024 ergreifen? Unterstützen Sie die Forderung, dass die Preisgleitklauseln auf eine öffentlich einsehbare und von unabhängiger Stelle überwachte Liste beschränkt werden?

Antwort: Die Versorgung mit Fernwärme ist infrastrukturell bedingt ein natürliches Monopol. Daher unterliegt die Preisbildung hier besonders strengen Transparenzpflichten und weiteren Vorgaben. Derzeit läuft beim Bundeskartellamt eine Untersuchung gegen sechs Fernwärmeanbieter wegen des Verdachts, ihre Monopolstellung missbraucht zu haben. Diese Kontrolle funktioniert also.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen sich bereits im Rahmen der Verabschiedung der Gebäudeenergiegesetz-Novelle dazu bekannt, „die bestehenden Transparenzpflichten in der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und –Abrechnungsverordnung (FFVAV) im Sinne des Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln;“. Diese Verordnung sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFFernwärmeV) werden derzeit im Nachgang zum Fernwärmegipfel im Juni 2023 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geprüft und überarbeitet. Beide Verordnungen sollen zügig angepasst werden.
Bei der Anpassung sind verschiedene Aspekte im Gespräch. Grundsätzlich soll eine günstigere Versorgung der Verbraucher*innen mit Fernwärme unterstützt werden. Um die Transparenz der Preisgestaltung weiter voranzubringen, wird auch über die Einrichtung einer Transparenzstelle beraten, die Informationen zu Preisen und Preisbildung sammeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen soll.

2. Stimmen Sie der Forderung zu, dass Vermietungsunternehmen wie Vonovia Betriebskostenumlagen nicht allein mit Rechnungen konzernbeherrschter Tochterunternehmen begründen dürfen, sondern nur die nachweisbaren und tatsächlichen Kosten des Konzerns verlangen dürfen? Halten Sie es für erforderlich, dieses gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Bundestag ergreifen?

Antwort: Aufgrund der Vertragsfreiheit haben Immobilienkonzerne die freie Wahl hinsichtlich ihrer Wärme- und Stromversorger. Welche Kosten umlagefähig und wie die Verbräuche zu erfassen sind, ist in der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten und Verordnung über Heizkostenabrechnung geregelt. Darüber hinaus ist im § 556 BGB über die Vereinbarungen über Betriebskosten klar geregelt, dass Vermieter*innen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen und Entscheidungen und auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten haben, wenn die Maßnahme einen Einfluss auf die Höhe der Betriebskosten hat. Eine zum Nachteil des Mieters oder der Mieter*in abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

3. Stimmen Sie zu, dass die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung in dem Sinne neu gefasst werden müssen, dass auf Dauer CO2 eingespart wird und die Kosten für die MieterInnen nicht höher liegen als bei konventioneller Beheizung?

Antwort: Wir setzen uns konsequent für eine klimafreundliche Wärmeversorgung ein. Deswegen haben wir in dieser Legislatur bereits das Heizungsgesetz und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Um den Umstieg möglichst sozial-gerecht zu gestalten, haben wir sowohl die Aufteilung der CO2-Bepreisung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen neu geregelt und einen Einkommensbonus bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingerichtet.
Eine enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Förderung der Investitionskosten von bis zu 70 Prozent stellen sicher, dass alle am Umstieg auf klimafreundliches Heizen teilhaben können. Vor allem Menschen mit wenig Einkommen profitieren von der hohen Förderung, Mieterinnen und Mieter werden durch die Deckelung der Kosten geschützt.

4. Welche Vorschläge zur MieterInnenmitbestimmung bei der Wärmelieferung haben Sie?

Antwort: Um hohe Kosten bei der Wärmelieferung aufgrund fehlender Mietermitbestimmung zu vermeiden, haben wir das CO2-Kostenaufteilungsgesetz so ausgestaltet, dass es als Anreiz für Vermieter*innen dienen soll, sich für eine effiziente Wärmeversorgung im Sinne der Mieter*innen zu entscheiden. Die Wohngebäude werden dazu in zehn Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe werden Vermietende von sehr effizienten Gebäuden, die mindestens den EH-55-Standard erfüllen (weniger als 12kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) auch künftig nicht an den CO2-Kosten beteiligt. Vermietende von Gebäuden der letzten Stufe mit einem vergleichsweise hohen CO2-Ausstoß (ab 52kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) künftig 95 Prozent der CO2-Kosten tragen, Mieter*innen nur noch 5 Prozent. Ein durchschnittlicher Haushalt in einer unsanierten Wohnung spart so bis zu 170 Euro im Jahr.

 


Kevin Kühnert (SPD)

1. Stimmen Sie zu, dass die Preisanpassungsklauseln in den Wärmelieferungsverträgen zwischen Vermietern und Wärmeversorgern nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmepreise weit über den tatsächlichen und durchschnittlichen Energiekosten der Versorger liegen? Halten Sie es für erforderlich, dies gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2024 ergreifen? Unterstützen Sie die Forderung, dass die Preisgleitklauseln auf eine öffentlich einsehbare und von unabhängiger Stelle überwachte Liste beschränkt werden?

Ja, dem stimme ich zu. Es darf nicht sein, dass Energieversorger Preissprünge an den Energiemärkten nutzen, um auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern Zusatzgewinne einzufahren. Auf diesem Weg die anhaltenden Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für eigene Gewinninteressen zu nutzen und die ohnehin hohen Belastungen der Mieterinnen und Mieter noch zu verschärfen, ist eine ruchlose Geschäftspraxis. Dies muss für die Zukunft rechtlich unterbunden werden.

Die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) macht bereits heute Vorgaben zu Preisänderungsklauseln (§24). Aus meiner Sicht bestehen berechtigte Zweifel, dass Preisklauseln, die sich ausschließlich auf den Börsenpreis für Gas beziehen, die Anforderungen der Fernwärmeverordnung erfüllen. Ich begrüße deshalb sehr, dass der Mieterverein Hamburg gemeinsam mit der Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Klauseln vorgehen möchte und sogar eine Musterfeststellungsklage prüft. Unabhängig davon braucht es für die Zukunft eine rechtliche Klarstellung, dass die angesprochenen Klauseln unzulässig sind. Bundesminister Habeck hat für das zuständige Bundeswirtschaftsministerium bereits eine Überarbeitung der Fernwärmeverordnung angekündigt, die auch für sog. Contracting gilt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch die spezielle Konstellation des Contractings bei dieser Reform gezielt berücksichtigt wird und keine Schlupflöcher für Vertragsgestaltungen zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern offenbleiben. Sollte dafür eine Anpassung der Rechtsgrundlage (§556c BGB) notwendig werden, so werde ich dies im parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck unterstützen. Auch die Einrichtung einer Transparenzstelle kann eine sinnvolle ergänzende Verbraucher*innenschutzmaßnahme sein.

2. Stimmen Sie der Forderung zu, dass Vermietungsunternehmen wie Vonovia Betriebskostenumlagen nicht allein mit Rechnungen konzernbeherrschter Tochterunternehmen begründen dürfen, sondern nur die nachweisbaren und tatsächlichen Kosten des Konzerns verlangen dürfen? Halten Sie es für erforderlich, dieses gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Bundestag ergreifen?

Bei Betriebskosten muss der Grundsatz gelten, dass Mieterinnen und Mietern nur in Rechnung gestellt werden darf, was dem Vermieter tatsächlich an Kosten entstanden ist. Werden vom Vermieter konzerneigene Tochterunternehmen mit Leistungen beauftragt, stellen sich besondere Anforderungen an die Transparenz der Abrechnungen. Für die Festsetzung entsprechender Transparenzregeln in den einschlägigen Rechtsverordnungen setze ich mich ein.

Wärmelieferverträge (Contracting) mit Energielieferanten, bei welchen der Vermieter „nur“ Minderheitsgesellschafter ist, wären von einer solchen Regelung jedoch im Regelfall nicht erfasst. Deshalb ist fraglich, ob die von vielen Mieterinnen und Mietern in Tempelhof-Schöneberg kritisierten Verträge, welche die Deutsche Wohnen mit der der G+D Gesellschaft für Energiemanagement mbH geschlossen hat, über eine solche Regelung besser reguliert werden könnten. Mir ist deshalb wichtig, dass die angestrebte Überarbeitung der Fernwärmeverordnung klare Transparenzregeln für Fernwärme und Wärmecontracting enthält, die für alle Mieterinnen und Mieter umfassende Nachvollziehbarkeit gewährleisten.

3. Stimmen Sie zu, dass die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung in dem Sinne neu gefasst werden müssen, dass auf Dauer CO2 eingespart wird und die Kosten für die MieterInnen nicht höher liegen als bei konventioneller Beheizung?

Der Bundestag hat als Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit geregelt, dass Wärmelieferverträge nicht zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter sein sollen. Deshalb sieht §556c BGB vor, dass Effizienzsteigerungen und mindestens Kostenneutralität Bedingung für die Umstellung auf Wärmelieferverträge sein müssen. Die Überarbeitung der Fernwärmeverordnung muss sicherstellen, dass diese Bedingungen tatsächlich und langfristig gelten und nicht nur für den unmittelbaren Zeitpunkt der Umstellung. Wenn nötig, muss dafür auch der Gesetzestext angepasst werden.

4. Welche Vorschläge zur MieterInnenmitbestimmung bei der Wärmelieferung haben Sie?

Haftung und Risiko gehören in einer Marktwirtschaft prinzipiell zusammen. Klar ist deshalb: Es kann nicht sein, dass ein Vermieter bei der Wärmelieferung hohe Risiken eingeht, für welche die am Vertragsabschluss völlig unbeteiligten Mieterinnen und Mieter am Ende mit ihren Zahlungen haften sollen. Genau das ist aber geschehen, als Deutsche Wohnen und andere Vermieter Preisanpassungsklauseln für die Wärmelieferung vereinbart haben, welche sich am Börsenpreis für Gas orientieren. Dies muss für die Zukunft unterbunden werden.


Pascal Meiser (Die Linke)

1. Stimmen Sie zu, dass die Preisanpassungsklauseln in den Wärmelieferungsverträgen zwischen Vermietern und Wärmeversorgern nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmepreise weit über den tatsächlichen und durchschnittlichen Energiekosten der Versorger liegen? Halten Sie es für erforderlich, dies gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2024 ergreifen? Unterstützen Sie die Forderung, dass die Preisgleitklauseln auf eine öffentlich einsehbare und von unabhängiger Stelle überwachte Liste beschränkt werden?

Antwort: Wir teilen ausdrücklich Ihre Auffassung, dass Preisanpassungsklauseln nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmekosten über den tatsächlichen Energiekosten liegen. Ihren entsprechenden Vorschlägen stimmen wir allesamt zu.

Als LINKE setzen wir uns in diesem Zusammenhang schon lange für öffentliche Preiskontrollen und eine größtmögliche Transparenz ein. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die dafür noch fehlenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. In Berlin haben wir uns in der Vergangenheit als Teil der rot-rot-grünen Regierungskoalition bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass öffentliche Preiskontrollen Teil des Berliner Energiewendegesetzes sind.

Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf den jüngsten Vorschlag unserer Fraktion DIE LINKE im Berliner Abgeordnetenhaus, die zur Linderung akuter Härten die Einrichtung eines Berliner Heizkostenfonds fordert: https://www.linksfraktion.berlin/themen/th/mieten-und-wohnen/heizkostenfonds-einrichten-damit-niemand-seine-wohnung-verliert-oder-im-kalten-sitzt/

2. Stimmen Sie der Forderung zu, dass Vermietungsunternehmen wie Vonovia Betriebskostenumlagen nicht allein mit Rechnungen konzernbeherrschter Tochterunternehmen begründen dürfen, sondern nur die nachweisbaren und tatsächlichen Kosten des Konzerns verlangen dürfen? Halten Sie es für erforderlich, dieses gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Bundestag ergreifen?

Antwort: Ja, in diesen Fragen stimmen ich Ihnen vollständig zu. Darüber hinaus setzen wir als LINKE uns im Deutschen Bundestag bereits seit langem für eine generelle Begrenzung der umlegbaren Betriebskosten ein, zum Beispiel durch eine abschließende gesetzliche Bestimmung der umlegbaren Kosten.

Da, wie Sie richtig schreiben, unter anderem ein Immobilienkonzern wie Vonovia häufig mit Tricksereien bei den Nebenkosten aufgefallen ist, fordern wir auch eine Pflicht zur gesonderten, für Laien verständlichen Aufschlüsselung einzelner Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung. Wir werden als LINKE auch weiterhin im Deutschen Bundestag mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen Druck machen, dass es endlich zu Verbesserungen im Sinne der Mieterinnen und Mieter kommt.

3. Stimmen Sie zu, dass die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung in dem Sinne neu gefasst werden müssen, dass auf Dauer CO2 eingespart wird und die Kosten für die MieterInnen nicht höher liegen als bei konventioneller Beheizung?

Antwort: Wir setzen uns als LINKE für eine warmmietenneutrale ökologische Ertüchtigung des Gebäudebestandes ein. Dabei muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass bei allen diesbezüglichen Maßnahmen transparent nachgewiesen ist, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Klimabilanz führen. Die Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferungen müssen gesetzlich neu gefasst und dabei die Rechte der Mieterinnen und Mieter so gestärkt werden, dass ausgeschlossen ist, dass auf diesem Wege überhöhte Kosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus setzen wir als Linke uns schon lange dafür ein, dass Mieterinnen und Mieter weder durch energetische Sanierung noch durch Heizungsaustausch weiter belastet werden. Dafür muss die Bundesregierung die entsprechenden Mittel für umfassende Förderprogramme zur Verfügung stellen.

4. Welche Vorschläge zur MieterInnenmitbestimmung bei der Wärmelieferung haben Sie?

Antwort: Die Mitbestimmung von Mieterinnen und Mietern in Fragen der Bestandsbewirtschaftung, auch bei Wärmelieferung und energetischer Sanierung, ist uns als LINKE ein wichtiges Anliegen. So fordern wir zum Beispiel, gesetzlich festzuschreiben, dass Mieterinnen und Mieter bei Wohnungsunternehmen mit mehr als 300 Wohnungen einen Mieterrat zu gründen.

Viele unserer weitergehenden Forderungen können Sie unserem Antrag als Fraktion DIE LINKE im Bundestag („Mieterinnen und Mieter schützen – Für ein starkes, soziales Mietrecht Im Antrag“) aus dem Herbst 2023 entnehmen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/085/2008569.pdf

Ich kann Ihnen versichern, meine Partei DIE LINKE und ich werden auch weiterhin im Deutschen Bundestag dafür Druck machen, dass Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben.

Ein wichtiges Signal wird dabei auch von der Wiederholungswahl am 11. Februar ausgehen, wenn es darum geht, ob wir als LINKE als soziale Opposition und starke Stimme für die Mieterinnen und Mieter im Deutschen Bundestag gestärkt werden oder nicht. Und die Wahl entscheidet darüber, ob auch ich erneut in den Deutschen Bundestag gewählt werde und mich dort als Berliner Abgeordneter weiter für die Interessen der Mieterinnen und Mieter einsetzen kann oder nicht. Darüber entscheidet allein die Zweitstimmen für DIE LINKE und überall dort, wo am 11. Februar in Berlin erneut gewählt wird.

 


Annika Klose (SPD Berlin-Mitte)

1. Stimmen Sie zu, dass die Preisanpassungsklauseln in den Wärmelieferungsverträgen zwischen Vermietern und Wärmeversorgern nicht dazu führen dürfen, dass die Wärmepreise weit über den tatsächlichen und durchschnittlichen Energiekosten der Versorger liegen? Halten Sie es für erforderlich, dies gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Deutschen Bundestag bis zum 30.6.2024 ergreifen? Unterstützen Sie die Forderung, dass die Preisgleitklauseln auf eine öffentlich einsehbare und von unabhängiger Stelle überwachte Liste beschränkt werden?

Ja, dem stimme ich zu. Es darf nicht sein, dass Energieversorger  Preissprünge an den Energiemärkten nutzen, um auf dem Rücken von Mieterinnen und Mietern Zusatzgewinne einzufahren. Auf diesem Weg die anhaltenden Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zur Maximierung eigener Gewinninteressen zu nutzen und die ohnehin hohen Belastungen der Mieterinnen und Mieter noch zu verschärfen, ist eine anstandslose Geschäftspraxis. Dies muss für die Zukunft rechtlich  unterbunden werden.

Die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) macht bereits heute Vorgaben zu Preisänderungsklauseln (§24). Aus meiner Sicht bestehen berechtigte Zweifel, dass Preisklauseln, die sich ausschließlich auf den Börsenpreis für Gas beziehen, die Anforderungen der Fernwärmeverordnung erfüllen. Ich begrüße deshalb sehr, dass der Mieterverein Hamburg gemeinsam mit der Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Klauseln vorgehen möchte und sogar eine  Musterfeststellungsklage prüft. Unabhängig davon braucht es für die Zukunft eine rechtliche Klarstellung, dass die angesprochenen Klauseln unzulässig sind. Bundesminister Habeck hat für das zuständige Bundeswirtschaftsministerium bereits eine Überarbeitung der Fernwärmeverordnung angekündigt, die auch für sog. Contracting gilt. Ich unterstütze die Bemühungen meiner Fachkolleg:innen in der Fraktion, die sich dafür einsetzen, dass auch die spezielle Konstellation des Contractings bei dieser Reform gezielt berücksichtigt wird und keine Schlupflöcher für Vertragsgestaltungen zum Nachteil von Mieterinnen und Mietern offenbleiben. Sollte dafür eine Anpassung der Rechtsgrundlage (§556c BGB) notwendig werden, so werde ich dies im parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck unterstützen. Auch die Einrichtung einer Transparenzstelle kann eine sinnvolle, ergänzende Verbraucher*innenschutzmaßnahme sein.

2. Stimmen Sie der Forderung zu, dass Vermietungsunternehmen wie Vonovia Betriebskostenumlagen nicht allein mit Rechnungen konzernbeherrschter Tochterunternehmen begründen dürfen, sondern nur die nachweisbaren und tatsächlichen Kosten des Konzerns verlangen dürfen? Halten Sie es für erforderlich, dieses gesetzlich klarzustellen? Welche Initiative werden Sie dazu im Bundestag ergreifen?

Bei Betriebskosten muss der Grundsatz gelten, dass Mieterinnen und Mietern nur in Rechnung gestellt werden darf, was dem Vermieter tatsächlich an Kosten entstanden ist. Werden vom Vermieter konzerneigene Tochterunternehmen mit Leistungen beauftragt, stellen sich besondere Anforderungen an die Transparenz der Abrechnungen. Für die Festsetzung entsprechender Transparenzregeln in den einschlägigen Rechtsverordnungen setze ich mich ein.

Wärmelieferverträge (Contracting) mit Energielieferanten, bei welchen der Vermieter „nur“ Minderheitsgesellschafter ist, wären von einer solchen Regelung jedoch im Regelfall nicht erfasst. Mir ist deshalb wichtig, dass die angestrebte Überarbeitung der Fernwärmeverordnung klare Transparenzregeln für Fernwärme und Wärmecontracting enthält, die für alle Mieterinnen und Mieter umfassende Nachvollziehbarkeit gewährleisten.

3. Stimmen Sie zu, dass die gesetzlichen Regelungen zur gewerblichen Wärmelieferung in dem Sinne neu gefasst werden müssen, dass auf Dauer CO2 eingespart wird und die Kosten für die MieterInnen nicht höher liegen als bei konventioneller Beheizung?

Der Bundestag hat als Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit geregelt, dass Wärmelieferverträge nicht zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter sein sollen. Deshalb sieht §556c BGB vor, dass Effizienzsteigerungen und mindestens Kostenneutralität Bedingung für die Umstellung auf Wärmelieferverträge sein müssen. Die Überarbeitung der Fernwärmeverordnung muss sicherstellen, dass diese Bedingungen tatsächlich und langfristig gelten und nicht nur für den unmittelbaren Zeitpunkt der Umstellung. Wenn nötig, muss dafür auch der Gesetzestext angepasst werden.

4. Welche Vorschläge zur MieterInnenmitbestimmung bei der Wärmelieferung haben Sie?

Haftung und Risiko gehören in einer Marktwirtschaft prinzipiell zusammen. Klar ist deshalb: Es kann nicht sein, dass ein Vermieter bei der Wärmelieferung hohe Risiken eingeht, für welche die am Vertragsabschluss völlig unbeteiligten Mieterinnen und Mieter am Ende mit ihren Zahlungen haften sollen. Genau das ist aber geschehen, als Deutsche Wohnen und andere Vermieter Preisanpassungsklauseln für die Wärmelieferung vereinbart haben, welche sich am Börsenpreis für Gas orientieren. Dies muss für die Zukunft unterbunden werden.