Eigenbeleg, unzulässiger

Ein wichtiger Vorwurf an die Wohnungskonzerne lautet, dass viele Rechnungen, die sie als Belege für ihre Abrechnungen vorlegen, nur „unzulässige Eigenbelege“ des einheitlich handelnden Vermietungskonzerns sind. Denn Sie werden von Tochterunternehmen ausgestellt, die vollständig von der Konzernholding beherrscht werden. Vonovia & Co. dagegen behaupten, es handle sich um eigenständige Unternehmen. Ob dem tatsächlich so ist, oder ob die vielen Tochterunternehmen nicht doch als Teil des Vermieters anzusehen sind, dazu gibt es einen fundamentalen Streit. Es geht um viele Millionen Euro.

Demnächst mehr dazu.