Forderungen an Vonovia und LEG zu Umlageabrechnungen und Mieterhöhungen

Im Mai 2023 hat das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. seine aktuellen Forderungen an die Wohnungskonzrene Vonovia und LEG zu Umlageabrechnungen und Mieterhöhungen in einem Offenen Brief zusammengefasst. Die Forderungsliste ist zugleich eine Zusammenfassung der Punkte, die uns an den Betriebskosten- und Modernisierungsschreiben der Konzerne besonders aufstoßen.

Das MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. fordert die Vorstände der Vonovia SE und der LEG Immobilien SE auf:

  • Beachten Sie das umfassende Prüfrecht Ihrer Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der Richtigkeit Ihrer Abrechnungen von Betriebs-, Heiz- und Modernisierungskosten! Legen Sie Ihren MieterInnen und deren Interessenvertretungen die tatsächlichen Kosten ohne Umstände vollständig offen!
  • Legen Sie auf Verlangen Ihrer MieterInnen oder deren Vertretungen die Originalbelege vollständig, in prüffähiger Form, ohne Verzögerungen und ohne Ausflüchte an einem Ort in der Nähe des Wohnortes der MieterIn vor!
  • Beenden Sie Ihre Praxis, konzerninterne Verrechnungen als tatsächliche Kosten auszugeben! Legen Sie stets Rechnungen für die dem Konzern tatsächlich für die abgerechneten Leistungen entstandenen Kosten vor!
  • Legen Sie auf Verlangen Banknachweise der Zahlungen auf die in den Rechnungen benannten Bankkonten vor! Beenden Sie Ihre Praxis der Vorlage von selbsterstellten, als Zahlungsbelege ausgegebenen Tabellenausdrucke konzerninterner Verbuchungen!
  • Legen Sie für die Belegprüfung der abgerechneten Kostenpositionen auf Anhieb legitimierte, abgeschlossene, vollständige und gültige Vertragsunterlagen mit prüffähigen und aussagekräftigen Leistungs- und Preisverzeichnissen vor!
  • Unterlassen Sie Vorauszahlungserhöhungen für Betriebskosten ohne Nachweis unzureichender Vorauszahlung für den letzten Abrechnungszeitraums oder belegte aktuelle Kostensteigerungen!
  • Zahlen Sie öffentliche Zuschüsse umgehend an die MieterInnen aus, die Sie z.B. im Zuge der Gaspreisbremse erhalten!
  • Drängen Sie den MieterInnen bei Neuabschluss eines Mietvertrages nicht gleichzeitig Verträge über Stromlieferungen oder andere Nebenleistungen mit Ihrem Konzern auf!
  • Legen Sie in Ihren Modernisierungsankündigungen und Modernisierungsabrechnungen auf Anhieb unaufgefordert die Informationen zum Instandsetzungsbedarf und zum fiktiven Erhaltungsaufwand vor! Dazu gehören die Informationen zu Alter und Erhaltungszustand aller erneuerten oder ergänzten Bauteile und die Berechnung des darauf basierenden Instandsetzungs- und Erhaltungsaufwands. Legen Sie Ihre Berechnungsmethoden offen!
  • Legen Sie zum Nachweis der Richtigkeit Ihrer Modernisierungskostenabrechnungen einschließlich der Baunebenkosten jeweils die prüffähige Schlussabrechnung des Leistungserbringers/Architekten/Ingenieurs samt dazugehöriger Vertragsunterlagen oder die Nachweise der tatsächlich dem Konzern entstandenen Personal- und Sachkosten vor! Unterlassen Sie die Belastung Ihrer MieterInnen mit nicht belegten Eigenabrechnungen von Baunebenkosten!
  • Unterlassen Sie Druck auf die MieterInnen zum Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen mit Verzicht auf Prüfrechte bei Einwendungen wegen wirtschaftlicher Härte gegen Mieterhöhungen gem. § 559 BGB.
    Belegen Sie die Ausführungen der abgerechneten Leistungen für Modernisierungen und Betriebskosten mit ordnungsgemäßen Abnahmen oder Bestätigungen Dritter!
  • Akzeptieren Sie die Zurückbehaltungsrechte Ihrer MieterInnen bis zum Abschluss der Prüfungen! Unterlassen Sie Mahnschreiben an die MieterInnen wegen ihrer berechtigten Zurückbehaltungen! Unterlassen Sie die rechtswidrige Androhung von Inkassokosten, Mitteilungen an „Sozialbehörden“ und fristlosen Kündigung! Beenden Sie Ihre rechtswidrige Praxis der Beauftragung externer Inkassobüros bei Zurückbehaltungen der MieterInnen mit vorgeblich kostenpflichtigen Mahnschreiben!
  • Korrigieren Sie aufgefallene Fehler in Ihren Abrechnungen direkt ohne Ausflüchte für alle betroffenen Mieterinnen und Mieter! Erstatten Sie unrechtmäßig kassierte Kostenumlagen, z.B. für untätige Hausmeister, nicht berücksichtigte öffentliche Subventionen oder nicht ausgeführte Bauleistungen rückwirkend an alle betroffenen MieterInnen! Zahlen Sie Kosten vollständig an alle Mieterinnen und Mieter zurück, wenn Sie sie nicht belegen wollen!
  • Halten Sie grundsätzlich bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) unter Berufung auf einen Mietspiegel die Mittelwerte der angegebenen Spannen ein! Abweichungen müssen konkret begründet werden! Gehen Sie bei Ihren Mieterhöhungen gem. § 558 BGB von den tatsächlichen Merkmalen der Wohnungen aus!
  • Reduzieren Sie mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mieten rückwirkend und erstatten Sie die überzahlten Beträge.
  • Legen Sie den MieterInnen Vertragsunterlagen und Übergabeprotokolle ausschließlich in Papierform vor!

Gerne bieten wir Ihnen zu diesen Forderungen ein Gespräch an!

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