„Hauswartkosten“: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf,

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Falschmeldungen zu Vonovia-Hauswarturteil

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.12.2021 („Vonovia gewinnt Gerichtsstreit um Betriebskostenabrechnung“) heißt es: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter keine Verträge mit Dienstleistern offenlegen muss. Mieter des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia haben keinen Anspruch darauf, dass sie in die Verträge des Wohnungsunternehmens mit ihren Objektbetreuern Einsicht bekommen.“ Diese Meldung ist falsch. Mit Urteil vom 27.10.2021 –

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