LEG Mieterhöhungen in Kiel
Zum 1.1.2023 erhöhte die LEG in Kiel zum ersten Mal ihre Mieten, nachdem sie den Bestand der privaten KIV zum 1.12.2021 übernommen hatte. Diese Mieterhöhungen, die fristgerecht verschickt wurden, wirkten sehr seriös und beriefen sich auf den qualifizierten Kieler Mietspiegel, nach dem die neue Miethöhe Schritt für Schritt berechnet wurde. Sie waren aber regelmäßig unzulässig hoch.
Die LEG unterließ es dabei zum einen, wohnwertmindernde Merkmale wie fehlende Kücheneinrichtung (Vermietung ohne Herd und Spüle als Mindestausrüstung) oder fehlende Fußböden (Vermietung mit bloßem Erstrich) zu berücksichtigen, obwohl diese nach dem Mietspiegel jeweils zu 4-5 % Abzug gegenüber dem dort angeführten Durchnittsmietpreis nach Lage und Größe der Wohnungen führen.
Zum anderen bezog die LEG in unzulässiger Weise Merkmale der Wohnlage wie „Anschluss an ein Radwegnetz“ oder „Verkehrsanbindung zum ÖPNV“ als jeweils gering mieterhöhend (0,03-0,08 %, wo auch immer diese Prozentangaben herkommen) mit ein, wobei sie aber vermeintlich großzügig auf einen Teil der durch diese unzulässigen Aufschläge zustandegekommene Summe bereits in der Berechnung verzichtete.
Diese Wohnlagenmerkmale waren zum Teil nicht einmal zutreffend, weil falsche Entfernungen zur nächsten Apotheke/Schule/Kindergarten/Arzt etc. zugrundegelegt wurden, bzw. das Merkmal „ausreichend Parkfläche vorhanden“, weil ab spätem Nachmittag in den Straßen regelmäßig kein freier Parkplatz mehr zu finden ist. Vor allem aber unterschieden alle diese Merkmale die Wohnlage der betreffenden Wohnungen nicht vom Durchschnitt der als „einfach“ eingestuften Lage und können ggü. dem im Mietspiegel nach Lage und Größe angegebenen Durchschnittwert nicht wohnwerterhöhend wirken.
Die meisten Mieter fielen auf diese Täuschung herein und stimmten den überhöhten Mieterhöhungen zu. Wo die ungerechtfertigten Anteile durch rechtzeitig aufgeklärte Mieter reklamiert wurden, reduzierte die LEG die Mieterhöhungen widerspruchslos auf das zulässige Maß. Die LEG gab dabei außerdem vor, die Mieterhöhungen dennoch für rechtens zu halten, so dass damit zu rechnen ist, dass sie an der Praxis, die Unkenntnis der Mieter zu deren finanziellen Schaden auszunutzen, festhalten will.