Falschmeldungen zu Vonovia-Hauswarturteil

In einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3.12.2021 („Vonovia gewinnt Gerichtsstreit um Betriebskostenabrechnung“) heißt es: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter keine Verträge mit Dienstleistern offenlegen muss. Mieter des größten deutschen Immobilienkonzerns Vonovia haben keinen Anspruch darauf, dass sie in die Verträge des Wohnungsunternehmens mit ihren Objektbetreuern Einsicht bekommen.“ Diese Meldung ist falsch. Mit Urteil vom 27.10.2021 –

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Vonovia-Mieter fordern korrekte und transparente Abrechnungen

Seit langem steht der größte deutsche Vermieter, die Vonovia SE, in der Kritik von MieterInnen und Mieterorganisationen. An vielen Standorten des Wohnungsriesen wehren sich Betroffene gegen undurchsichtige Umlagenabrechnungen, willkürliche Modernisierungen, Mängel und Mieterhöhungen. Jetzt haben sich bislang zwanzig kleine und große Mieterorganisationen zusammengeschlossen, um sich gegenseitig im Widerstand gegen das Geschäftsgebaren der Vonovia zu unterstützen. In einem offenen Brief an

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